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Durch die täglich steigende Zahl der Domainregistrierungen sowie durch die Zunahme an Geschäftsgründungen und Start-ups gewinnt das Markenrecht zunehmend an Bedeutung.
So ist heute jeder in der Lage, schnell und einfach seine Wunschdomain zu registrieren. Aber über mögliche Rechtsfolgen, wie Verletzung von Marken- oder Namensrechten, sind sich die Wenigsten im Klaren. Da in Deutschland derzeit noch kein gesetzlich verankertes Domainrecht existiert, wird bei Rechtsstreitigkeiten auf bestehende Rechte wie das Marken- oder Namensrecht zurückgegriffen.
Nicht selten haben solche Streitigkeiten einen Streitwert von EUR 250.000,- und ein Anwaltshonorar von EUR 7.500,--. Diese Auseinandersetzungen und die Kosten wären durch eine entsprechende Beratung und Recherche im Vorfeld zu vermeiden, wenn bei Kenntnis der Sachlage umsichtig gehandelt werden würde.
Aber auch bei Neugründungen von Firmen und der Einführung neuer Produkte wird das wirksame Schutzrecht des Markenrechts oftmals fahrlässig übergangen oder ihm schlichtweg keine Bedeutung zugemessen.
Daher sollte das Markenrecht bei jeder Firmenneugründung, Domainregistrierung aber auch bei Entwicklung von neuen Produkten und deren Marktplatzierung eine feste Größe sein und in sämtlichen Planungen berücksichtigt werden. |